Aktivierende Pflege wird häufig als Hilfe zur Selbsthilfe bezeichnet. Mit diesem Pflegestil kannst du als Pflegekraft die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung pflegebedürftiger Personen fördern. Im Gegensatz zu einer "Rundum-Betreuung" übernimmst du nicht die kompletten Aufgaben der Pflege, sondern stehst der/dem Pflegebedürftige:n helfend zur Seite. In diesem Artikel erfährst du, welche Vorteile dieser Pflegestil im Vergleich zur versorgenden Grundpflege hat. Außerdem erhältst du praktische Tipps, wie du die therapeutisch aktivierende Pflege in deinen Berufsalltag einbauen kannst.
Bedeutung der aktivierenden Pflege
Bei der versorgenden Grundpflege geht es primär um die Befriedigung der Grundbedürfnisse des oder der Pflegebedürftigen. Du nimmst dem Patienten alle Aufgaben ab und er nimmt eine passive Rolle ein. Bei der aktivierenden Pflege hingegen, motivierst du den Pflegebedürftigen oder die Pflegebedürftige dazu, möglichst aktiv an seiner oder ihrer Pflege mitzuwirken – natürlich nur, soweit es möglich ist. Das Ziel der aktivierenden Pflege ist es, die vorhandenen körperlichen, geistigen, sozialen, sowie emotionalen Fähigkeiten zu erhalten und zu reaktivieren. Dadurch förderst du ein möglichst selbstbestimmtes Leben der Pflegebedürftigen und steigerst somit die Lebensqualität. Übrigens ist der Anspruch auf eine aktivierende Pflege auch gesetzlich festgelegt. Laut § 11 Abs. 1 SGB XI des Sozialgesetzbuchs sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet "eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten".
Auswahl an aktivierenden Maßnahmen
Aktivierende Maßnahmen kannst du auf körperlicher, geistiger, sinnlicher und alltagspraktischer Ebene umsetzen. Aktivierende Maßnahmen können je nach individueller Situation von leichter Unterstützung und Anleitung bei Aufgaben bis hin zu Intensivpflegemaßnahmen mit aktivierenden Impulsen reichen. Hier findest du ein paar Beispiele von aktivierenden Maßnahmen, die du in die Betreuung einbauen kannst:
- Körperpflege: Der Pflegebedürftige übernimmt das Zähneputzen, Eincremen und Haare kämmen, während du nur die Handreichungen übernimmst, zu denen der Pflegebedürftige selbst nicht fähig ist.
- Inkontinenz: Du sprichst direkt mit dem oder der Pflegebedürftigen über seine Inkontinenz. Gemeinsam erarbeitet ihr Lösungen.
- Duschen: Du motivierst den/die Pflegebedürftige:n zum selbstständigen Waschen, stellst die benötigten Hilfsmittel bereit und erklärst deren Benutzung. Du stützt ihn/sie körperlich oder führst seine/ihre Hand leicht. Du reinigst die schwer zu erreichenden Körperteile. Der Umgang mit Wasser und Seife regt den Tastsinn an und vermittelt so ein besseres Gefühl für den eigenen Körper.
- Schlafen: Du lässt den/die Pflegebedürftige:n selbst über Bettbezug, Kissen und Decke entscheiden. Du lässt ihn/sie aufstehen, wann er oder sie es möchte.
- Ankleiden: Pflegebedürftige treffen die Kleiderwahl selbst und sollen sich so gut wie möglich selbst anziehen. Du unterstützt, wo es nötig ist, beispielsweise beim Anziehen der Schuhe. Hierbei ist es irrelevant, ob die Kombination der Kleidung zusammenpasst. Im Vordergrund steht die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen.
- Toilettennutzung: Bei der Toilettennutzung hilfst du den Pflegebedürftigen durch körperliches Stützen beim Aufstehen oder Hinsetzen.
- Mahlzeiten und Trinken: Anstatt die Patienten vollständig zu füttern, führst du lediglich ihre Hand. Alternativ können die Pflegebedürftigen Hilfsmittel nutzen, wie beispielsweise gewinkeltes Besteck, Schnabeltasse oder Tellerranderhöhungen. So kann der/die Pflegebedürftige das Tempo beim Essen selbst bestimmen und so die Mahlzeit besser genießen.