Der “klassische Bürojob” beginnt um neun Uhr morgens und endet irgendwann um fünf oder sechs Uhr nachmittags. Ganz anders läuft das natürlich in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern: Hier müssen Tag und Nacht Pflegekräfte für Patient:innen und Bewohner:innen da sein. Umgesetzt wird das durch die Schichtarbeit, bei welcher Mitarbeiter:innen einer Einrichtung zwischen zwei oder mehreren Schichten wechseln. Gerade dieser ständige Wechsel macht aber vielen zu schaffen – und Alternativen gibt es leider nur wenige. Eine Möglichkeit, wie du der Schichtarbeit in der Pflege entgehst, ist die Dauernachtwache. Was man darunter genau versteht, wie hoch der Verdienst einer Nachtwache ist und ob die nächtliche Arbeit zu dir passt, erfährst du hier!
Was versteht man unter Nachtwache in der Pflege?
Als Pflegekraft kennst du dich bestimmt mit den unterschiedlichen Schichten im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen aus. Zu diesen Schichten gehört auch die Nachtwache. Per Definition findet der Nachtdienst in der Pflege zwischen 23 Uhr und 6 Uhr statt – also dann, wenn ein Großteil der Bevölkerung schläft.
Als Dauernachtwache in der Pflege arbeitest du nicht unbedingt ausschließlich während dieser Zeiten – auch wenn das natürlich der Fall sein kann. Offiziell giltst du schon als Nachtwache in der Altenpflege oder im Krankenhaus, wenn du an mindestens 48 Tagen pro Jahr Nachtarbeit leistest.
Als Nachtarbeit gilt eine Schicht, wenn du mehr als zwei Stunden am Stück zwischen 23 Uhr und 6 Uhr tätig bist. Beginnst du also um 17 Uhr und arbeitest bis 2 Uhr nachts, dann gilt dies als Nachtarbeit. Beendest du deine Schicht allerdings schon um 0 Uhr, zählt dies nicht als Nachtarbeit, weil du nur eine Stunde nachts im Einsatz warst.
Oftmals werden die Schichten der Dauernachtwache im 7/7-Rhythmus verteilt. Die Pflegekräfte arbeiten dann 7 Tage am Stück und haben anschließend 7 Tage frei.
Sind Nachtbereitschaft & Nachtwache dasselbe?
Um rund um die Uhr eine ausreichende pflegerische Versorgung zu ermöglichen, gibt es in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die sogenannte Nachtbereitschaft. Dabei musst du auf Abruf arbeiten, kannst aber in der Zeit, in welcher deine Mithilfe nicht benötigt wird, zum Beispiel schlafen oder lesen.
Bei der Nachtwache hingegen handelt es sich nicht um einen Bereitschaftsdienst, sondern um einen aktiven Dienst. Du bist also in der Regel immer beschäftigt und darfst auch nicht schlafen, falls einmal weniger Arbeit anfallen sollte.