Medizinisches Personal blickt gemeinsam in Unterlagen

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 29.08.2022

„Kleine Pflegereform“ 2022: Mehr Geld für Pflegekräfte

Diese Änderungen erwarten die Pflege im September

Schon seit vielen Jahren fordern Pflegekräfte bessere Arbeitsbedingungen. Dazu gehört auch das Gehalt – denn dieses steht oftmals nicht im Verhältnis zu dem, was Beschäftigte in der Pflege Tag für Tag leisten. Die Bundesregierung hat auf diese Forderungen reagiert und hebt den Mindestlohn in der Pflegebranche schrittweise an. Zudem tritt ab 1. September 2022 ein Punkt aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) in Kraft, das weitere Verbesserungen in der Entlohnung von Pflegekräften verspricht. Was dieses Gesetz genau beinhaltet und was die Hintergründe für die Reform sind, erfährst du hier.

Rückblick: Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)

Bestimmt hast du es damals mitbekommen: Am 11.06.2021 wurde das sogenannte Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Ja, der Name ist lang – und auch der Inhalt des Gesetzes ist recht umfangreich. Umgangssprachlich wird es auch als „kleine Pflegereform“ bezeichnet und umfasst zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen für die Pflegebranche in Deutschland. Diese betreffen sowohl Pflegekräfte als auch Pflegebedürftige. Wir haben einige der wichtigsten Punkte noch einmal für dich zusammengefasst:

  • Es gibt nun einen bundesweiten Personalschlüssel, der die Einstellung von mehr Pflegekräften in der Altenpflege vorantreiben soll. Diese Regelung ist bereits seit 1. Januar 2021 in Kraft, ab 1. Juli 2023 sollen die Personalanhaltszahlen weiter erhöht werden, damit noch mehr Pflegekräfte eingestellt werden können.
  • Pflegekräfte bekommen die Befugnis, Hilfsmittel zu verordnen. Zudem erhalten sie mehr Entscheidungsfreiheit in der häuslichen Pflege. 
  • Seit Januar 2022 gibt es für Pflegebedürftige einen Zuschuss, der zusätzlich zum nach dem Pflegegrad definierten Leistungsbeitrag gezahlt wird. Dieser Zuschuss wird von der Pflegekasse übernommen und beträgt im ersten Jahr 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, 25 % im zweiten Jahr, 45 % im dritten Jahr und in jedem weiteren Jahr 70 %. 
  • Ebenfalls ist im Januar 2022 der Leistungsbeitrag für Kurzzeitpflege um 10 % gestiegen. 
  • Zudem erfolgte eine Erhöhung der Sachleistungsbeiträge in der ambulanten Pflege um 5 %.
  • Übergangspflege im Krankenhaus ist nun für bis zu zehn Tage möglich, wenn im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung keine andere Möglichkeit zur Pflege (zum Beispiel häuslich) besteht. 

Das GVWG im Detail

Das GVWG umfasst mehr als 20 Punkte. Hier kannst du nachlesen, welche weiteren Regelungen Teil des Gesetzes für Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung sind.

 

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Die Bezahlung nach Tarif wird ab 1. September 2022 verpflichtend

Die Inflation hat das Leben in Deutschland teurer gemacht. Das betrifft natürlich auch Pflegerinnen und Pfleger. Die gute Nachricht: Ab 1. September 2022 können einige von ihnen auf Besserungen hoffen. Dann tritt nämlich eine weitere Regelung des GVWG in Kraft. 

Von diesem Zeitpunkt an ist eine Bezahlung nach Tarif oder nach kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen für Pflegeeinrichtungen verpflichtend – alternativ müssen diese ihre Pflegekräfte mindestens in der Höhe eines Tarifvertrags oder kirchenarbeitsrechtlicher Regelung entlohnen. Dazu kann ein Flächentarifvertrag oder ein Haustarifvertrag einer anderen Einrichtung aus dem Bundesland herangezogen werden. 

Für viele Pflegekräfte bedeutet das ein höheres Gehalt. So spricht beispielsweise die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung von einer Lohnsteigerung von im Durchschnitt 20 % für Pflegekräfte in Berlin, die noch nicht tarifgebunden bezahlt werden. 

Die Regelung soll die Arbeit in der Pflege attraktiver machen und so dem Fachkräftemangel in der Branche entgegenwirken. Für Pflegekräfte sind das gute Nachrichten. Aber woher soll das Geld dafür kommen? Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, dass die Bezahlung nach Tarif komplett refinanziert werden soll. Nicht-tarifgebundene Einrichtungen sollen eine Refinanzierung von bis zu 10 % über dem regionalen Durchschnitt der Tarifhöhe erhalten. 

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Erhöhung der Mindestlöhne ab 1. September

Die tarifgebundene Bezahlung ist nicht die einzige Veränderung, auf welche Pflegekräfte sich ab dem 1. September 2022 freuen dürfen. Auch der Mindestlohn wird angepasst – im Rahmen der Erhöhung in drei Stufen soll dieser bis Ende 2023 deutlich steigen. Das hat die von der Bundesregierung einberufene Pflegekommission empfohlen. Folgende Schritte zur Erhöhung des Mindestlohns sind vorgesehen:


Pflegefachkräfte: 

  • ab 1. September 2022: 17,10 €
  • ab 1. Mai 2023: 17,65 €
  • ab 1. Dezember 2023: 18,25 €

Pflegekräfte mit ein- bis zweijähriger Ausbildung:

  • ab 1. September 2022: 14,60 €
  • ab 1. Mai 2023: 14,90 €
  • ab 1. Dezember 2023: 15,25 €

Pflegekräfte ohne Ausbildung:

  • ab 1. September 2022: 13,70 €
  • ab 1. Mai 2023: 13,90 €
  • ab 1. Dezember 2023: 14,15 €

Gut zu wissen: Mehr Urlaub in der Altenpflege

Nicht nur der Mindestlohn steigt 2022 für Pflegekräfte, sondern auch der Urlaubsanspruch. In der Altenpflege besteht ab 2022 bei einer Fünftagewoche ein Anspruch auf mindestens 27 Urlaubstage, 2023 und 2024 soll es mindestens 29 Urlaubstage geben. Wer jetzt bereits einen Urlaubsanspruch in dieser Höhe oder darüber hinaus hat, profitiert nicht von dieser Regelung. 

 

In der Pflege tut sich etwas: Die Branche soll für Arbeitnehmer:innen attraktiver werden, denn der Mangel an Fachkräften stellt die Pflege vor ein kaum überwindbares Problem. „Nur wenn in der Pflege Tarif und mehr die Regel ist, wird der Beruf attraktiv bleiben. Dafür werden wir sorgen“, kommentiert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die neuen Regelungen. Ob ein höheres Gehalt und die zusätzlichen Maßnahmen aus der „kleinen Pflegereform“ ausreichen, um mehr Menschen für den Beruf zu gewinnen, bleibt abzuwarten.  

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.