Eine Person steht mit verschränkten Armen hinter einem Sparschwein

Verfasst von Sarah Derkaoui|Veröffentlicht am 28.07.2022

Pflegekommission: Was ist das & was bringt sie Pflegenden?

Aufgaben, Einfluss und Erfolge der Pflegekommission

Als Pflegekraft wünschst du dir wahrscheinlich vor allem zwei Dinge: Bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung für die wertvolle Arbeit, die du täglich leistest. Während es immer mehr Einrichtungen gibt, die übertariflich zahlen, liegt bei manchen Arbeitgebern der Branche leider noch einiges im Argen. Das soll sich ändern – mithilfe der Pflegekommission. Doch was ist die Pflegekommission eigentlich genau und welchen Einfluss hat sie auf den Mindestlohn in der Pflege-Branche? Das erfährst du in unserem Überblick.

Was ist die Pflegekommission?

Im Zusammenhang mit der Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflege hast du sicher bereits von der Pflegekommission gehört. Aber auch, wenn nicht – hier kommen die wichtigsten Infos im Überblick:

Die Pflegekommission

  • besteht aus 8 ehrenamtlichen Mitgliedern (vier davon gehören der Arbeitnehmerseite an, vier der Arbeitgeberseite, dazu gleich mehr)
  • arbeitet als unabhängiges, ständiges Gremium mit einer Amtszeit von 5 Jahren
  • hat die Hauptaufgabe, Vorschläge zur Festlegung verbindlicher Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche – wie beispielsweise Mindestlöhne – abzugeben
  • kann keine rechtswirksamen Entscheidungen treffen, sondern nur Empfehlungen an die Politik übermitteln, die diese dann durch Rechtsverordnungen verbindlich machen kann 

Der Knackpunkt: Ob die Vorschläge der Pflegekommission letztendlich umgesetzt werden, liegt in der Hand des Bundesministers für Arbeit und Soziales, aktuell Hubertus Heil, an den die Empfehlungen abgegeben werden.

Welche Mitglieder & Verbände sind in der Pflegekommission vertreten?

Bei dem aktuell tagenden Gremium handelt es sich bereits um die fünfte Pflegekommission. Die acht Mitglieder der Pflegekommission setzen sich jeweils zur Hälfte aus Vertretern und Vertreterinnen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zusammen.

So teilen sich die acht Sitze auf:

  • 2 Sitze für ver.di als größte Gewerkschaft im Care- und Pflegewesen
  • 2 Sitze für Arbeitnehmervertreter der Diakonie und Caritas
  • 2 Sitze für Arbeitgebervertreter der Diakonie und Caritas
  • 1 Sitz für den Arbeitgeberverband bpa (den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste)
  • 1 Sitz für die Koalition aus der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dem Deutschem Roten Kreuz (DRK) und dem Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) 
     

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Welche Aufgaben hat die Pflegekommission?

Die Politik hat offensichtlich erkannt, wie wichtig attraktive Arbeitsbedingun­gen für die Zukunft des Pflegeberufs sind. Denn schon jetzt fehlen mehr als 35.000 Fachkräfte in der Branche. Laut einem Bericht des Ärzteblatts ist der Mangel an qualifiziertem Personal in keinem Beruf so dramatisch wie unter Alten- und Krankenpflegern.

Ein Problem, das Pflegekräfte wie du gut kennen: Chronisch unterbesetzte Stationen, das Holen aus dem Frei – und das nicht zu selten in Verbindung mit zu niedrigen Entgelten. 

Die Arbeit der Pflegekommission soll im Auftrag der Bundesregierung nun also dazu beitragen, faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung in der Pflegebranche verbindlich zu machen. Folgende Aspekte gehören dazu:

  • Schließen der Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege
  • Aussprechen von Empfehlungen für Mindestlöhne & Mindestarbeitsbedingungen (wie etwa einem Anspruch auf Mehrurlaub)

Das klingt nach wichtigen Zielen. Aber wie viel davon kommt letztendlich wirklich bei Pflegekräften wie dir an? Sehen wir uns dazu am besten an, was die Pflegekommission bisher in Bezug auf den Mindestlohn für Pflegekräfte erreicht hat.

Was ist der neue Mindestlohn für Pflegekräfte?

Am 5. Februar 2022 einigte sich die Pflegekommission einstimmig über deutliche Lohnanhebungen für Altenpfleger und -pflegerinnen, die ab dem 1. September 2022 in Kraft treten sollen. Welcher neue Stundenlohn dabei für dich zutrifft, hängt von deiner Qualifikationsstufe ab. Die bisher höchste Steigerung für Beschäftigte in der Pflegebranche sieht folgende schrittweise Erhöhung der Mindestlöhne vor.

Das sind die geplanten Erhöhungsschritte für Pflegehilfskräfte:

Zeitpunkt Höhe des Stundenlohns
ab 01.09.2022 13,70 EUR
ab 01.05.2023 13,90 EUR
ab 01.12.2023 14,15 EUR

 

Für Pflegekräfte, die über eine mindestens 1-jährige Ausbildung verfügen und eine entsprechende Tätigkeit ausüben, gelten folgende Empfehlungen:

Zeitpunkt Höhe des Stundenlohns
ab 01.09.2022 14,70 EUR
ab 01.05.2023 14,90 EUR
ab 01.12.2023 15,25 EUR

 

Als Pflegefachkraft darfst du dich über folgende Erhöhungen freuen:

Zeitpunkt Höhe des Stundenlohns
ab 01.09.2022 17,10 EUR
ab 01.05.2023 17,65 EUR
ab 01.12.2023 18,25 EUR

 

Insgesamt arbeiten etwa 1,2 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter die neue Pflegemindestlohn-Verordnung fallen. Für diese Pflegekräfte gilt: Ab 1. September 2022 ist die Entlohnung mindestens in Tarifhöhe gesetzlich vorgeschrieben (Für private Haushalte als Arbeitgeber gilt diese Verordnung übrigens nicht – hier gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn).

Und nicht nur durch die Lohnerhöhungen wird die Arbeit von Altenpflegern und Altenpflegerinnen künftig besser honoriert. Die Empfehlungen der Pflegekommission für die Altenpflege sehen auch einen Anspruch auf Mehrurlaub, zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch, vor:

Beschäftigte in der Altenpflege mit einer 5-Tage-Woche sollen

  • im Jahr 2022 sieben Tage Mehrurlaub erhalten
  • und in den Jahren 2023 und 2024 einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von neun Tagen in Anspruch nehmen dürfen.

Welchen Einfluss hat die Pflegekommission?

Die Pflegekommission übermittelt ihre ausgearbeiteten Empfehlungen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dort werden die Vorschläge überprüft und können von Hubertus Heil, dem Bundesminister für Arbeit und Soziales für alle Pflegebetriebe als rechtlich verbindlich erklärt werden. 

Konkret heißt das also: Die Empfehlungen der ständigen Pflegekommission werden erst dann rechtlich wirksam, wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese per Verordnung als allgemein verbindlich festlegt.

Welche Erfolge hat die Pflegekommission in der Vergangenheit für Pflegekräfte erreicht?

Die aktuelle fünfte Pflegekommission knüpft an den Erfolgen ihrer Vorgängerinnen an. Diese hatten etwa die Verordnungen zur Mindestentlohnung initiiert, die zum 30. April 2022 ausliefen. Auch die Basis für die kleine Pflegereform, die ab September 2022 eine Tarifpflicht für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vorsieht, wurde durch bisherige Pflegekommissionen gelegt. 

Fazit: Die Pflegekommission ist ein Wegbereiter für wichtige Veränderungen in der Pflege

Auch, wenn sie selbst keine rechtsverbindlichen Verordnungen erlassen kann – die Empfehlungen der Pflegekommission sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Die Arbeit von Pflegekräften wie dir sind fundamentale Eckpfeiler unserer Gesellschaft. Gerade deshalb zwingt der Fachkräftemangel die Politik zum Handeln. Die Pflegekommission hat mit ihren Vorschlägen zur Lohnsteigerung und zu mehr Urlaub nun die Weichen dafür gestellt, dass die Arbeitsbedingungen in der Branche immer mehr der verantwortungsvollen Aufgabe entsprechen, die du und deine Kollegen und Kolleginnen in der Pflege jeden Tag leisten.
 

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