Wenn du in der Pflege arbeitest, dann kennst du sicherlich den Begriff „freiheitsentziehende Maßnahmen“ (FEM). Damit werden – wie der Name schon sagt – Maßnahmen beschrieben, die Patient:innen in ihrer Freiheit stark einschränken, zum Beispiel, indem sie eingesperrt oder fixiert werden. Was alles unter diesen Begriff fällt, unter welchen Bedingungen FEM in der Pflege erlaubt sind und welche Maßnahmen sich besser zum Schutz von Patient:innen eignen, erfährst du im Folgenden.
FEM Definition Pflege: Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen?
Um sich mit dem Thema FEM richtig auseinandersetzen zu können, muss der Begriff zunächst einmal klar umrissen werden. Der BIVA-Pflegeschutzbund definiert FEM folgendermaßen: „Freiheitsentziehende Maßnahmen sind alle Handlungen und Vorrichtungen, die einen Menschen an der Ausübung seines natürlichen oder auch potentiellen Fortbewegungswillens hindern und gegen seinen Willen durchgeführt werden.“
Klar ist also schon einmal: unter FEM in der Pflege fallen nur Maßnahmen, die gegen den Willen der Patient:innen geschehen. Bittet zum Beispiel eine Patientin (insofern sie dazu noch in der Lage ist) ausdrücklich selbst darum, dass das Bett nachts so gesichert wird, sodass sie nicht einfach aufstehen und herumlaufen kann, dann fällt diese Maßnahme nicht unter diesen Begriff.
Mögliche Maßnahmen, die unter die Definition von FEM in der Pflege fallen, sind zum Beispiel:
- Bettgitter, die Patient:innen daran hindern, das Bett zu verlassen
- Die Nutzung von Fixiergurten
- Zwangsjacken
- Das Abschließen von Zimmern (auch durch Trickschlösser)
- Die Unterbringung in einer geschlossenen Station
- Die Entwendung von Gehhilfen wie Rollatoren, Gehstöcken oder Rollstühlen
- Die gezielte Sedierung von Patient:innen (tritt die sedierende Wirkung nur als Nebenwirkung von verschrieben Medikamenten auf, gilt dies nicht als FEM)
Zudem gibt es weniger „einschneidende“ Maßnahmen wie das Anlegen eines Fixiergurtes, um zu vermeiden, dass eine Person aus dem Rollstuhl fällt. Dabei handelt es sich lediglich um eine freiheitsbeschränkende Maßnahme. Diese sind für einen kurzen Zeitraum erlaubt, dürfen aber nicht dauerhaft angewandt werden.