Was sind die AVR der Diakonie?
In Kirche und Diakonie gibt es ein eigenes Arbeitsrecht: Die Arbeitsvertragsrichtlinien, kurz AVR. Diese unterliegen dem staatlichen Arbeitsrecht, dürfen aber am kirchlichen Auftrag ausgerichtet werden. In den Arbeitsvertragsrichtlinien werden deine Arbeitsbedingungen bei der Diakonie geregelt – sprich: wie deine Arbeitszeiten aussehen, wie hoch dein Urlaubsanspruch ist, wie deine Vergütung ausfällt und vieles mehr.
Es gibt nicht nur eine Fassung der AVR, sondern verschiedene Ausarbeitungen, die sich insbesondere in den Entgelttabellen, also der Vergütung, unterscheiden. Welches Tarifwerk für dich als Beschäftigte:r in der Pflege in einer diakonischen Einrichtung letztendlich gilt, hängt davon ab, in welchem diakonischen Landesverband dein Arbeitgeber Mitglied ist. Er kann den regionalen diakonischen Tarif oder die AVR.DD (die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland) vereinbaren. Letztere betreffen etwa 25% der Einrichtungen der Diakonie.
In welchen Einrichtungen gelten die AVR der Diakonie?
Die Tarifwerke der Diakonie gelten in diakonischen Einrichtungen wie beispielsweise Altenpflegeheimen, Begegnungsstätten, Behindertenhilfen, Krankenhäusern, Hospizen, Diakonie-Sozialstationen, Hausnotrufdiensten oder Rehabilitationseinrichtungen.
Die Tatsache, dass es keine deutschlandweite einheitliche Lösung gibt, führt zu einer Vielfalt an Tarifen. Sogar Pflegekräfte, die in der selben Stadt, jedoch bei unterschiedlichen diakonischen Einrichtungen arbeiten, können ein unterschiedliches Gehalt bekommen. Mitarbeitende in einer diakonischen Altenpflegeeinrichtung in Köln können so beispielsweise entweder nach dem regionalen diakonischen Tarif oder nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR.DD) entlohnt werden. Erkundige dich vor einem Jobwechsel also unbedingt über den geltenden Tarif (und deine Vergütung) bei deinem potentiellen Arbeitgeber.