Was ist der TV-L?
Die Abkürzung “TV-L” steht für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder. Dieser gilt für Beschäftigte, deren Arbeitgeber Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedsverbands der TdL ist.
Im TV-L wird alles rund um dein Arbeitsverhältnis geregelt: Wie deine Arbeitszeiten und wöchentlichen Arbeitsstunden aussehen, wie viele Urlaubstage dir pro Jahr zustehen, wie hoch dein Gehalt ausfällt – das alles steht im TV-L.
Wo wir schon beim Thema Gehalt sind: Als Beschäftigte:r in der Pflege wirst du nach einer speziellen Tariftabelle, der TV-L Kr vergütet. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Hessen, hier gilt ein anderer Tarifvertrag und damit auch eine andere Gehaltstabelle (TV-H). In regelmäßigen Tarifrunden werden die prozentualen Steigerungen für alle Entgeltwerte der Tabellen festgelegt.
In welchen Einrichtungen gilt der TV-L?
Arbeitest du als Pflegekraft bei einem staatlichen bzw. öffentlichen Träger, wirst du nach dem TV-L, dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder, oder dem TVöD, dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vergütet.
Beispielhafte Einrichtungen, bei denen du als Pflegekraft nach dem TV-L vergütet wirst, sind Universitätskliniken, Justizvollzugsanstalten (JVA) oder der Polizeiärztliche Dienst.
Eingruppierung im TV-L
Entgeltgruppen im TV-L
Arbeitest du als Pflegekraft im öffentlichen Dienst der Länder, wirst du einer bestimmten Entgeltgruppe (kurz EG) zugeordnet. Deine Eingruppierung ist von den so genannten Tätigkeitsmerkmalen abhängig – das heißt davon, welche Tätigkeiten dir in deiner Stelle übertragen werden.
Die Eingruppierung ist dabei zudem abhängig von deiner Qualifikation für die Tätigkeit. Für jede Entgeltgruppe im Pflegedienst werden eine bestimmte Ausbildung, Erfahrung oder Qualifikation vorausgesetzt. Je höher die Entgeltgruppe (und damit auch das Gehalt), desto höhere Qualifikationen sind gefordert.
In der Entgelttabelle für Pflegepersonal, der Tabelle TV-L Kr, gibt es die Entgeltgruppen Kr 5 bis Kr 17. Als examinierte:r Kranken- und Gesundheitspfleger:in wirst du beispielsweise in Entgeltgruppe Kr 7 eingruppiert. Je verantwortungsvoller deine Aufgabe ist, desto höher wirst du eingestuft. Auch wenn du Mitarbeiter leitest, wirst du in eine höhere Entgeltgruppe eingeordnet.
Hier ein paar Beispiele zur Eingruppierung verschiedener Berufe in ihre Entgeltgruppen:
- KR 5: z.B. Pflegehelfer:innen ohne Ausbildung
- KR 6: z.B. Pflegehelfer:innen mit einjähriger Ausbildung, Heilerziehungspflegehelfer:innen
- KR 7: z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger:innen mit dreijähriger Ausbildung, OTA, ATA
- KR 9: z.B. Hygienefachkräfte
- KR 11 - KR17: z.B. leitende Angestellte in der Pfege wie Pflegedienstleitung:en