Was ist der DRK-RTV?
Die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte werden beim Deutschen Roten Kreuz im DRK-Reformtarifvertrag geregelt. Gewerkschaften und die Bundestarifgemeinschaft des DRK handeln Tarifverträge aus, die für rund 38.600 Beschäftigte des DRK gelten. Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuz ist eine Arbeitgebervereinigung, welche die Interessen ihrer Mitglieder vertritt. Derzeitige Mitglieder der Bundestarifgemeinschaft sind die Landestarifgemeinschaften der Landesverbände:
- Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Nordrhein, Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Generalsekretariat in Berlin
- sowie die Kreisverbände Cloppenburg, Ostholstein, Soltau und Verden und die DRK-Rettungsdienstgesellschaften in Cloppenburg und Potsdam-Mittelmark als Sondertarifgemeinschaften.
In den Tarifverträgen wird alles rund um dein Arbeitsverhältnis beim DRK geregelt – beispielsweise, wie es begonnen und beendet werden kann, wie deine Arbeitszeiten und wöchentlichen Arbeitsstunden aussehen, wie hoch dein Urlaubsanspruch ist oder wie hoch dein Gehalt ausfällt. Aber Achtung: Fällt dein Arbeitgeber nicht unter einen der oben genannten Landesverbände, gilt ein anderer Tarifvertrag für dich.
In welchen Einrichtungen gilt der Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuz?
Der Tarifvertrag des DRK gilt nicht nur in Krankenhäusern, Anstalten und Heimen des DRK, sondern auch im Rettungsdienst, Krankentransport oder dem Sozial- und Erziehungsdienst. Je nachdem in welchem Bereich du arbeitest, gelten für dich Sonderregelungen des Tarifvertrags, welche in den Anlagen zu finden sind.
Arbeitest du in einem Krankenhaus des DRK, gilt für dich Anlage 1, in Anstalten, Heimen und “sonstigen” Einrichtungen Anlage 1a und im Sozial- und Erziehungsdienst Anlage 8. Mitarbeiter:innen in der Pflege erhalten ihr Entgelt nach Anlage A2, Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst nach Anlage A3.