Was tun bei einem schlechten Altenpflege-Zeugnis?
Wenn du ein schlechtes Arbeitszeugnis als Pflegehelfer oder Pflegefachkraft bekommen hast, dann musstest du sicherlich erst einmal schlucken – nicht nur, weil dies eine geringe Wertschätzung durch deinen bisherigen Arbeitgeber widerspiegelt, sondern weil es auch negative Auswirkungen auf deine Zukunft haben kann.
Nicht immer musst du dich aber mit einem negativen Arbeitszeugnis zufriedengeben. Fühlst du dich unfair bewertet, solltest du das persönliche Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen und ihn bitten, die Bewertung noch einmal zu korrigieren. Lehnt er dies ab, kannst du ihn noch einmal schriftlich unter Angabe einer Frist auffordern, das Arbeitszeugnis zu korrigieren. Achte dabei immer auf einen höflichen Umgangston – auch wenn du dich um Unrecht fühlst, sitzt du in diesem Fall am kürzeren Hebel!
Lenkt dein Arbeitgeber auch dann nicht ein, hast du nur noch die Möglichkeit, rechtlich gegen deine schlechte Bewertung vorzugehen. Dabei solltest du gut abwägen, ob sich das Hinzuziehen eines Anwalts wirklich lohnt und ob die Bewertung wirklich ungerechtfertigt ist. Schließlich sind mit rechtlichen Schritten auch Kosten verbunden.
Arbeitszeugnis ambulante Pflege: Hast du auch bei privater Pflege Anspruch auf ein Zeugnis?
Während ein Arbeitszeugnis in der Krankenpflege bei angestellten Fachkräften gang und gäbe ist, ist es oft unklar, ob ein Zeugnis in der häuslichen Pflege ebenfalls verlangt werden kann. Bist du selbständig und möchtest zum Beispiel ein Arbeitszeugnis in der 24-Stunden-Pflege erhalten, dann hast du in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf ein Zeugnis – dieser gilt nur für ein Angestelltenverhältnis.
Dennoch kannst du deine:n Auftraggeber:in selbstverständlich um ein Zeugnis bitten. Diese:r darf ein Arbeitszeugnis für eine Pflegekraft privat ausstellen, wobei er oder sie sich an die rechtlichen Vorgaben halten muss.
Wie lange kann ein Arbeitszeugnis in der Krankenpflege angefordert werden?
Am besten forderst du dein qualifiziertes Arbeitszeugnis als Pflegefachkraft direkt bei der Kündigung an. Auch wenn du das nicht tust, hast du dennoch für einen gewissen Zeitraum Anspruch auf die Ausstellung. Genau sind diese Fristen nicht definiert, da auch die Rechtsprechung sich unterscheidet.
Wenn es in deinem Tarifvertrag nicht anders festgelegt ist, wird normalerweise von einem Zeitraum von drei Jahren ab Ende des Arbeitsverhältnisses ausgegangen. Die Frist für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann sogar bereits nach einem halben Jahr ablaufen, da dein Arbeitgeber sich unter Umständen nicht gut genug an dich erinnern kann, um ein wahrheitsgemäßes Zeugnis auszustellen.
Anders sieht es bei einem einfachen Arbeitszeugnis aus. Dieses muss der ehemalige Arbeitgeber immer ausstellen, solange er noch deine Daten vorliegen hat.
Was kannst du tun, wenn du dein Arbeitszeugnis als Pflegefachkraft nicht erhältst?
Du hast in der Pflege ab dem Moment der Kündigung ein Recht, dein Zeugnis zu erhalten – nicht erst am letzten Arbeitstag. Fordere es also direkt bei deiner Kündigung an, setze eine Frist von beispielsweise zwei Wochen und erinnere gegebenenfalls noch einmal schriftlich daran, wenn du es innerhalb der Frist nicht erhältst. Spätestens zwei bis drei Wochen nachdem du deinen Arbeitgeber verlassen hast, solltest du das Zeugnis erhalten.
Bekommst du das Zeugnis dennoch nicht, solltest du eine letzte schriftliche Mahnung verschicken und erneut eine Frist festlegen. Führt all das nicht dazu, dass du dein Pflegefachkraft-Arbeitszeugnis erhältst, dann solltest du rechtliche Schritte in Betracht ziehen und einen Anwalt hinzuziehen.
Benötigt ein Arbeitszeugnis eine Unterschrift?
Das Arbeitszeugnis muss von dem Vorgesetzten oder von Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Die Unterschrift darf dabei nicht verstellt werden, da dies als Zeichen gedeutet werden könnte, dass die oder der Unterschreibende sich vom Inhalt des Zeugnisses distanzieren möchte.