Eine Frau liegt auf einer Massageliege.

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 27.06.2022

Kur für Pflegekräfte: Endlich wieder Kraft tanken

Wann du als Pflegekraft Anspruch auf eine Kur hast

Bei der Arbeit machst du Überstunden, an den Wochenenden wartet die Familie und der Urlaub ist mit Terminen und Verwandtschaftsbesuch verplant – dabei ist alles, was du brauchst, einfach mal eine kleine Pause einzulegen. Viele Pflegekräfte sind chronisch überarbeitet, leiden unter körperlichen Schmerzen und finden einfach keinen Weg, eine Zeitlang einfach mal zu entspannen und etwas für sich zu tun. Dabei ist dieses Recht sogar im Gesetz verankert – in Form einer Kur!

Kur – nur für Kranke und Alte?

Eine Kur zu machen, wenn dir eigentlich körperlich gar nichts Nennenswertes fehlt, kommt dir komisch vor? Muss es gar nicht, denn einen Anspruch auf eine Kur hast du auch, wenn du schlicht überarbeitet bist: Einen besseren Grund gibt es fast nicht! Der entscheidene Unterschied ist, ob du eine Vorsorgekur brauchst oder eine Rehabiliation. 

Letztere ist für Menschen gedacht, die sich etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit erholen und körperlich wieder fit werden sollen. Eine Vorsorgekur ist jedoch, wie der Name schon sagt, dafür da, dass du gar nicht erst krank wirst – also eine Präventionsmaßnahme. Auch Rückenschmerzen oder ähnliche körperliche Beschwerden können ein Grund sein, auf Kur zu gehen, um langfristigen gesundheitlichen Folgen vorzubeugen.

 

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So kommst du an die Zusage

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Kur sind:

  • dass dir ein Arzt oder eine Ärztin bescheinigt, dass du tatsächlich eine Kur benötigst und
  • dass eine Behandlung in deinem Heimatort oder -stadt nicht ausreichend ist.

Dafür suchst du am besten deinen Hausarzt oder deine Hausärztin auf, der oder die dich gut kennt, und schilderst ihm oder ihr deine Situation. Hält er oder sie eine Kur für sinnvoll, musst du bei deiner Krankenkasse ein Antragsformular anfordern und dieses deinem Arzt oder deiner Ärztin vorlegen. Gemeinsam sprecht ihr dann darüber, welche Therapie für dich infrage kommt und füllt das Formular aus, welches du zurück an die Krankenkasse sendest. Eventuell musst du dann noch einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen, der oder die die Empfehlung bestätigt.

Anschließend schickt dir deine Krankenkasse ihre Entscheidung zu – fällt sie negativ aus, kann es sich auf jeden Fall lohnen, innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einzulegen. 

Schnell ein Dokument auszufüllen und sofort den Koffer zu packen ist also eher unrealistisch. Als Pflegekraft ist dir die Bürokratie im deutschen Gesundheitssystem wahrscheinlich nur allzu bekannt und auch hier gibt es leider keine Ausnahme.

Damit es auf Anhieb klappt, solltest du deine Situation in dem Antrag ausführlich darlegen und auch aufzeigen, dass du bereits Initiative ergriffen hast, deine Beschwerden vor Ort zu behandeln.

Ein gutes Argument für eine Kur für Pflegekräfte kann die zusätzliche Belastung durch die Familie oder die Pflege von Angehörigen sein, die Entspannung zu Hause fast unmöglich macht. Es sollte ersichtlich sein, dass ein hohes Risiko besteht, dass du ohne die Kur langfristig erkranken könntest. Übertreibe jedoch nicht in deinem Antrag, das wird von den Krankenkassen meist schnell durchschaut. Zähle also nicht ein Dutzend Symptome auf, sondern zeige konkret, welche Beschwerde du lindern möchtest und wie die Kur dir dabei helfen kann.

Daheim oder weit weg – hier kannst du auf Kur gehen

Eine Kur hat nicht nur den Sinn, dass du dich einmal verwöhnen und deine Beschwerden medizinisch behandeln lässt, sondern auch, dass du für eine Weile deine gewohnte Umgebung verlässt, um deinen Alltag hinter dir zu lassen. Denn würdest du jeden Abend von der Kur nach Hause kommen und gleich von Hausarbeit und Rechnungen erschlagen, würden die Erfolge sich in Grenzen halten. Stattdessen fährst du in einen anerkannten Kurort und besuchst dort eine Klinik. Das kann übrigens auch im Ausland sein, solange der Ort offiziell anerkannt ist. Handelt es sich um eine Vorsorgekur, wohnst du in der Regel nicht in der Einrichtung, sondern musst dir selbst eine Unterkunft suchen. Bei einer Reha bestimmt die Krankenkasse deinen Kurort und die Einrichtung.

Was dich dann erwartet, ist je nach deinen Beschwerden ganz unterschiedlich. Zum Beispiel können Thermalbäder, Massagen, Rückentraining und Gymnastik, Physiotherapie oder psychologische Einzelgespräche zum Programm gehören. Eine Vorsorgekur dauert in der Regel 3 Wochen und kann nur alle drei Jahre angetreten werden.

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Eine Frage des Geldes: Musst du die Kur selbst bezahlen?

Die Vorsorgekur ist eine Präventionsmaßnahme, die von fast allen Krankenkassen bezahlt wird. Die Kosten für den Kurarzt werden voll übernommen, die für Kurmittel zu 90%. Eventuell bekommst du sogar noch einen Zuschuss von bis zu 16 Euro am Tag für deine zusätzlichen Ausgaben. Fährst du in einen Kurort und lebst in einer Unterkunft außerhalb der Einrichtung (was bei einer Vorsorgekur meistens der Fall ist), musst du diese jedoch selbst bezahlen. Eine Reha wird dagegen von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt, abzüglich einer Eigenbeteiligung von 10 Euro am Tag. Je nach Krankenversicherung können diese Zahlen ein wenig abweichen.
 

Eine Kur als Pflegekraft anzutreten, ist alles andere als unrealistisch und kann eine große Wirkung erzielen, wenn du dich chronisch gestresst fühlst oder unter körperlichen Beschwerden leidest. Zwei bis drei Wochen nur für dich helfen dir, wieder Kraft zu schöpfen und dich zu regenerieren. Wichtig ist es natürlich, dass du die Übungen und Erkenntnisse aus der Kur auch in deinen Alltag integrierst und so einen langfristigen Effekt erzielst. 

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.